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Dieses Thema hat 14 Antworten
und wurde 2.438 mal aufgerufen
 Estrella Diverses
Volker Offline

Amateur

Beiträge: 51

17.12.2008 17:39
Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hallo,

ich möchte bei der Estrella die Sitzbank gegen einen Sattel tauschen, für den Beifahrer soll es ein Sitzpolster oder einen Schwingsattel geben.
Hält der Kotflügel das ohne Verstrebungen aus und was sagt der TÜV dazu, möchte keinen Streß mit Sonja bekommen wenn sie mal wieder von der Rennleitung aufgegriffen wird.

Volker

Brösel Offline

Doppelsternchen

Beiträge: 974

17.12.2008 18:25
#2 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten
Hallo Volker,
da gibt es schon was in Estrella-Technik und auf der Seite unter Tipps+Tricks.

________________________________________________
Gott gab uns die Zeit, von Eile war keine Rede !

Volker Offline

Amateur

Beiträge: 51

17.12.2008 18:47
#3 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hallo,

das habe ich auch schon gelesen, wir haben eine Zulassung für zwei Personen aber kann ich einfach hinten auf den Kotflügel einen Sitz bauen? Die Belastung für das Schutzblech ist doch ein wenig größer als bei einer Sitzbank.


Volker


Dirk the duck Offline

Doppelsternchen

Beiträge: 624

17.12.2008 20:03
#4 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Im originalen Bausatz (den ich drauf habe) wird das Sitzkissen ohne weitere Verstärkungen auf das Schutzblech montiert.

Sofern es kein Teilegutachten gibt (und das gibt es in Deutschland für die Estrella für ein Sitzbrötchen nicht!) ist eine Einzelabnahme beim TÜV und eine Eintragung in die Papiere bzw. das Mitführen des Gutachten erforderlich.

Ohne TÜV-Abnahme verliert das gesamte Motorrad seine Betriebserlaubnis. Im Falle eines Unfalles oder eines Schadens kann es sein, dass eine gegnerische Versicherung trotz klarer Schuldfrage nicht oder nicht vollständig zahlungspflichtig ist.

Volker Offline

Amateur

Beiträge: 51

18.12.2008 11:51
#5 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hallo,

das mit dem Teilegutachten wollte ich nicht wirklich hören, hatte die Hoffnung das ich die Sitzbank einfach so gegen Sattel und Brötchen tauschen kann aber Danke für die Info.
Also wird das selbst bauen ausfallen, muß mal bei Ural und Royal Enfield schauen was die im Teilelager liegen haben.


Volker

Ratz Offline

Sternchen


Beiträge: 337

19.12.2008 08:48
#6 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hi Volker,
den originalen Bausatz aufzutreiben dürfte wohl fast unmöglich sein.
Das dieser ein eintragungspflichtiges Bauteil ist glaube ich allerdings nicht.
Wenn Du auf EINsitzer umbauen willst ist das eintragungspflichtig(kein Problem).
Du kannst Dir den Sitz auch selber bauen. Wird für die Grundplatte statt Stahl oder Alu Glasfaser verwendet, müßen Nachweise zur Festigkeit und zum Bruch-und Splitterverhalten vorliegen.
Du mußt für den Beifahrer eine Haltemöglichkeit schaffen, zB einen Haltegriff.
Zuläßige Maße der Einzelsitze: min.30cm, max.45cm.
Schau auch mal im MZ-Regal.

Gutes Gelingen, laß mal ein Bildchen sehen
Ratz

spoogel Offline

Sternchen


Beiträge: 408

19.12.2008 17:29
#7 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Falls Du aber einen Haltegriff von ganz früher nimmst, ich meine diese Bügel, die vor dem Sozius quasi zu packen sind, dann muss der nach vorne hin in Fahrtrichtung biegbar sein! Ist der Bügel starr, kann es sein, dass ein pingeliger Tüv-Mensch dir die Plakette verweigert.

Spoogel


http://www.heldengeburt.de/estrella1.html

Dirk the duck Offline

Doppelsternchen

Beiträge: 624

19.12.2008 21:20
#8 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

In Antwort auf:
Das dieser ein eintragungspflichtiges Bauteil ist glaube ich allerdings nicht.


... ist eine technische Veränderung, welche die Sicherheit betrifft und in jedem Falle eintragungspflichtig.

Für die Estrella gab es nur den Umbausatz auf Zweisitzer mit Sitzbank mit Teilegutachten.
Insofern ist JEDER Umbau, auch mit Teilen anderer Hersteller mit Teilegutachten abnahme- und eintragungspflichtig, alternativ ist das Abnahmegutachten an Stelle der Eintragung mitzuführen.

Mag sein, dass es einige TÜV-Prüfer nicht interessiert oder sie einfach nicht drauf achten. Andere machen daraus ein einfaches Anbaugutachten (kostet ungefähr ein Drittel der Einzelabnahme).

Eine Auflastung muss jedoch nicht statt finden, da sie bereits auf Zweisitzer zugelassen ist.

Ein Umbau auf Einsitzer bedarf KEINER Eintragung, jedoch ist dann beim Einpersonenbetrieb ohne hintere Sitzgelegenheit die hintere Fußrastenanlage abzubauen.

Ratz Offline

Sternchen


Beiträge: 337

20.12.2008 08:59
#9 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hi Dirk,
ich habe meine 650er auf Einsitzer umgebaut. Sowohl in Hamburg als auch in Berlin bekam ich beim TÜV die Auskunft dies sei eine eintragungspflichtige Veränderung des Fahrzeugs. Die Demontage der Soziusfußrasten war dabei erforderlich.
Verbaut habe ich einen Sattel von Pagusa aus den 50er Jahren. Die Abnahme verlief völlig reibungslos,entscheidend ist jediglich die Einhaltung der vorgeschriebenen Maße des Sitzes.
Ein Teilegutachten wird nur dann erforderlich wenn zB eine Höckersitzbank verbaut wird(Glasfaser).
Ich weiß nicht woher Deine Informationen stammen, ich habe meine vom Nachfragen bei TÜV-Prüfern sowie "Das TÜV-Buch Motorrad" von Frank-Albert Illg.
Ich glaube nicht das Volkers geplanter Umbau eintragungspflichtig ist. Im Zweifelsfall beim TÜV-Prüfer absprechen und per Einzelabnahme eintragen lassen, was sicherlich völlig problemlos und auch ohne Teilegutachten möglich ist.

Gruß Ratz

Dirk the duck Offline

Doppelsternchen

Beiträge: 624

20.12.2008 09:10
#10 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten
Moin Ratz,


meine Informationen stammen vom TÜV-Prüfer, der meinen Umbau abgenommen hat, von diversen TÜV-Prüfern, bei denen ich mit diversen angeordneten Zwangsvorführungen hin musste (mit angehaltenen Fahrzeugen, nicht mit meinen! ) sowie aus dem Verkehrsrechtskommentar, 35. Auflage von Beck'sche Kurzkommentare.

Jeder TÜV-Prüfer, jeder Polizeibeamte und jeder Sachverständige reagiert anders. Auch in Hamburg gibt es innerhalb einer TÜV-Dienststelle und innerhalb des TÜV Hamburg verschiedene Philosophien.

Im Rahmen der eigenen Sicherheit sollte man jedoch immer vorschriftskonform handeln.
Bei der Estrella ist ein Umbau und auch die Abnahme in der Regel absolut problemlos. Und gerade daher sollte man den sicheren Weg gehen.
Eine Einzelabnahme kostet ungefähr 100 €, ein Anbaugutachten ca. 30 €.

Es geht immer gut. Nur wenn es mal nicht gut geht, sollte man auf der sicheren Seite sein.

Ratz Offline

Sternchen


Beiträge: 337

20.12.2008 10:08
#11 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Das den Beamten ein solcher Ermessensspielraum zugestanden wird führt natürlich zu einer Verunsicherung der "Menschen in unserem Lande". Auf was kann mann/frau sich verlassen???
So gibt es zB bayrische Prüfer die aufgrund ihrer "Philosophie" in Hamburg vorgenommene Eintragungen nicht gelten lassen.


Ein Umbau auf EINsitzer ist eintragungspflichtig, da das Fahrzeug nach dem Umbau nicht mehr den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht. In dieser sind unter S1
die Anzahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz angegeben.
Wenn also nur noch eine Sitzgelegenheit vorhanden ist...
...darf da keine zwei stehen(so ist das in Deutschland...)

Gruß Ratz

Ella Offline

Doppelsternchen


Beiträge: 577

20.12.2008 18:42
#12 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Ich denke mal Dirk wirds schon wissen. Mit logischen und einleuchtenden Überlegungen darf man da nicht rangehen. So ist das nun mal mit den Gesetzestexten, die nicht der Denke eines Motorradbastlers entsprungen sind. Wenn man andererseits bedenkt was bei Oldtimer Motorrädern alles gemacht werden darf und vom TÜV geduldet wird, glaubt man die Gerechtigkeit vor dem Gesetz nicht mehr zu verstehen. Ich verstehe dein Vorhaben ganz gut, Volker. Meine Lösung war die, gleich 2 Estrellas (Einsitzer und Zweisitzer) zu besitzen. Bedenkt man was die Eintragung und Gutachten beim TÜV kosten ist doch glatt die Steuer und Versicherung für ein halbes Jahr Saisonzulassung drin. Ich hab mir ein nett anzusehendes englisches Brötchen statt des Gepäckträgers auf den Kotflügel gebaut, habe aber keine Eintragung und auch keine Fußrasten dort. Da könnte sich auch ein TÜV-Prüfer über den Zierrat aufregen. Meine Antwort wäre dann, dass es die Verlängerung des Fahrersitzes für liegende Fahrerposition im Highspeedbereich ist.
Ich habe am Sternchen auch weiße Blinkergläser mit gelben Birnchen montiert, da mir das besser gefällt. Bisher hat sich da keiner beim TÜV/DEKRA aufgeregt, aber wenn ich recht informiert bin, wäre auch das vom Deutschen Gesetz her nicht zulässig. Andererseits sind an der Fahnenstange einer alter Harley Ochsenaugen zugelassen. Da verstehe einer die Spielregeln.

viele Grüße
und allen im Forum ein Frohes Weihnachtsfest
Ella

Cadfael Offline

ADMIN


Beiträge: 3.395

20.12.2008 22:05
#13 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Wobei Dirk Hamburg auch nur angeführt hat, weil er dort "aktiv hinter die Kulissen schauen" kann.

Wie "kleinlich" oder "kulant" ein Prüfer ist, hängt nicht vom Bundesland ab. Jede Prüfstelle und selbst innerhalb der Prüfstelle kann es Unterschiede geben.

Ein ehemaliger Kumpel von mir hatte eine Moto Guzzi, die er ausschließlich an einer Stelle zum TÜV brachte. Dort saß ein Prüfer, der Experte für Guzzis war und genau wusste was machbar / vertretbar ist und was nicht.

Hat ein Prüfer keine Ahnung von einem Modell, wird er seinen Segen eher verweigern als ein Experte.

Estrella-Experten würden die 21PS Estrella sofort absegnen, da sie mühelos die AU einhält und zu keinen Fahrwerten führt, die den Rahmen oder andere wichtige Teile (auch auf Dauer) schädigen.
Viele von uns werden das aus jahrelanger Erfahrung (und mehrfach erhaltenem TÜV) bestätigen können. Alleine - die Bürokratie ...

Zum Thema "jeder Polizist reagiert anders" ...
Ich fahre (sehr langsam fahrend) auf der Standspur an einem Stau vorbei. Von hinten kommt die Polizei. "Sie wissen doch wohl ...!!!" und "... dass mir das nicht noch mal passiert!!!"
Auf meiner vollverkleideten GS500F hätte ich Punkte bekommen.
Dank Estrella habe ich seit 26 Jahren 0 Punkte in Flensburg ...

Gruß
Andreas

Misselli Offline

Sternchen


Beiträge: 299

21.12.2008 11:40
#14 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten


Das jeder TÜV Mensch anders Tickt
haben wir selber schon erlebt so zum Beispiel
mit meiner Marauder vor 3Jahren gab es an meine Marauder
keine Mängel obwohl wir auf das Bremspedal ein Fuss dran machten
der laut Louis keine Genehmigung brauchten beim letzten
TÜV wurde genau dieser Fuss bemängelt und es wurde im Tüv
Bericht festgehalten , hätte Bernd ihn gleich abgemacht wäre alles
OK gewesen o aber nicht , nächstes Jahr muss sie wieder zu TÜv
und da wird gleich der Fuss abgeschraubt, denn was dem einen Tüv prüfer gefällt
ist dem anderen ein Dorn im Auge.

Gruß
Misselli


das Alter schützt vor Torheit nicht

Volker Offline

Amateur

Beiträge: 51

22.12.2008 20:18
#15 RE: Sattel und Sitzbrötchen legal? Antworten

Hallo,

Das mit dem Fuss kann ich noch verstehen, meine Schwägerin hatte so einen Fuss der durch sein Eigengewicht auf die Bremse drückte. Bremsbeläge und Scheibe war nach kurzer Zeit hinüber und nach längerer Fahrt hat sich der Kolben in den Bremssattel gearbeitet das alles ein Fall für die Tonne war.
Die Estrella ist ein Zweisitzer und soll auch ein Zweisitzer bleiben, eine zweite Estrella brauchen wir auch nicht weil ich doch alleine unterwegs bin.
Habe durch einen Zufall Sitze von MZ erhalten, werde wenn ich langeweile habe mir da was basteln und beim TÜV vorsprechen.

Volker

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