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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 566 mal aufgerufen
 Estrella Technik
EstrellaMax Offline

Halbsternchen


Beiträge: 167

12.06.2013 19:45
Eintragung einer höheren Leistung Antworten

Die Estrella ist ja leicht durch einen anderen Vergaserdeckel auf 21 PS zu bringen. Somit hätte sie die Leistung, wie sie wohl in fast allen Ländern zugelassen wurde. Also müsste es Abnahmepapiere / ABE oder ähnliche Bescheinigungen darüber geben.
Hat hier jemand so etwas?
Könnte ja auch sein, dass einer von Euch eine Importmaschine fährt und somit Papiere über die höhere Leistung hat.
Ich würde mich über positive Rückmeldungen freuen.
Kawasaki Deutschland schreibt übrigens, sie hätten so etwas nicht. Bin da schon sehr enttäuscht darüber. Bei der Auflastung waren sie fix mit der Bescheinigung rübergekommen.
EstrellaMax

Ella Offline

Doppelsternchen


Beiträge: 577

12.06.2013 21:05
#2 RE: Eintragung einer höheren Leistung Antworten

Kawasaki Deutschland kümmert sich natürlich nur um die innerhalb Deutschland verkauften Ausführungen.
Der zu betreibende Aufwand für Einzelabnahme und Eintragung ist vermutlich unangemessen.
Ich fahre die 21 PS heimlich und nütze sie selten(nur bei Vollgas)denn die Höchstleistung bei hoher Drehzahl will man der Estrella weder oft noch lang abverlangen. Aber klar, rechtens ist das nicht

Emir 7 Offline

Neuling

Beiträge: 24

12.06.2013 21:37
#3 RE: Eintragung einer höheren Leistung Antworten

Zitat von EstrellaMax im Beitrag #1
Die Estrella ist ja leicht durch einen anderen Vergaserdeckel auf 21 PS zu bringen. Somit hätte sie die Leistung, wie sie wohl in fast allen Ländern zugelassen wurde. Also müsste es Abnahmepapiere / ABE oder ähnliche Bescheinigungen darüber geben.
Ich bin mir 100% sicher, dass niemand in Deutschland eine Estrella mit eingetragenen 20 oder 21PS hat. Auch die zwei deutschen Estrellas mit 350ccm haben die Mehrleistung nicht in den Papieren stehen.
Zitat von EstrellaMax im Beitrag #1
Kawasaki Deutschland schreibt übrigens, sie hätten so etwas nicht. Bin da schon sehr enttäuscht darüber.
Es gibt keine für eine deutsche 20PS-Eintragung brauchbaren Papiere.

Grüße von Uli

Cadfael Offline

ADMIN


Beiträge: 3.395

12.06.2013 22:09
#4 RE: Eintragung einer höheren Leistung Antworten

Erstmal schließe ich mich meinen Vorrednern / Vorschreibern in vollem Umfang an ...

Für eine 21 PS Estrella müsste es in Deutschland (Europa?) vermutlich erst riesige (und teure) Gutachten geben.

Keine Ahnung, ob es die "17 PS Grenze" immer noch gibt, denn die gehört ja eigentlich ins letzte Jahrhundert ...
Dass die deutsche Estrella "17 PS" hat, dürfte aber dieser "Kuriosität" (der Versicherungen) geschuldet sein. Die Estrella ist ja eindeutig ausgelegt auf 21 PS (Bremsen / Rahmen +++). Sicherheitstechnisch ist es also nicht so, als ob man ein 45 km/h Moped mit 75 km/h fährt.

Was sollte Kawa bewegen, einen "Oldtimer" (letzter Import vor 15 Jahren?) für viel Geld auf 21 PS prüfen zu lassen?

Selbst "umwelttechnisch" schlägt eine "modifizierte Estrella" wohl viele anderen Motorräder (selbst Modelle mit Einspritzung). Aber was hilft es? Wenn SUVs dank Lobby bessere Abgaswerte bescheinigt werden und sogar ein Leopard II Panzer die EU-Norm erfüllen würde.
Es ist eben alles Betrug und Beschiss, damit "die Mehrheit der Deutschen" um ihre goldenen Kälber tanzen können. Es hat nichts mit Logik und Verstand zu tun.

Wir leben nun mal im Kommunismus, in dem verschiedene allgemein beliebte Lebensmodelle stark bevorteilt werden und Außenseiter gegen jede Logik dafür zu zahlen haben. Nur, dass unser Kommunismus "Marktwirtschaft" heißt - in dem Eigenheim, Billigflüge und vieles mehr als einzig glücklichmachend im 5-Jahres-Plan stehen ...

Gruß
Andreas

Scharlachdorn Offline

Racetrellist


Beiträge: 719

13.06.2013 15:52
#5 RE: Eintragung einer höheren Leistung Antworten

Servus Estrellafreunde,

Ich hatte diese Frage auch einst mit einem befreundeten Dekra-Ing. erörtert. Fazit: das umfangreiche Abgasgutachten nebst Geräuschprotokoll für mehrere 1000 Euro wäre der wirtschafliche Showstopper für ein solches Unterfangen. Nach älteren Regelung wäre dies jedoch in vergangener Zeit nach Neuermittlung von Nennleistung / Höchstgeschwindigkeit (insbesondere gültig nach leistungsteigernden Umbauten) mit überschaubaren Kosten / Aufwand möglich gewesen. D.h. bei Fahrzeugen mit EZ vor 1989 hätte man vielleicht noch bessere Karten.

Da wir aber ohnehin alle unsere 20 bis 30 PS Renner ausschließlich auf der umzäunten Rennstrecke bewegen ist die Frage erfreulicher Weise nicht weiter relevant... ;)

Grüße

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